UWG fordert transparente, nachvollziehbare Politik und Entscheidungen

Wir fordern transparente, nachvollziehbare Politik und Entscheidungen

Wir haben den Eindruck, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz bei den Beschlüssen des Rates der Stadt schon länger nicht mehr Handlungsmaxime ist. Mit den Begriffen Aufträge, Ausschreibung, Verträge usw. hat sich in Würselen u. E. zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger eine sehr intransparente Entscheidungsweise eingebürgert.

Die Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sind nach § 48 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) im Abs. 2 öffentlich und wenn man den juristischen Kommentaren folgt gilt dieses grundsätzlich!

Gemeindeordnung NRW §48: Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen

(2) Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden.

§ 48 GO NRW zeigt für den Ausschluss der Öffentlichkeit keinerlei konkrete Sachverhalte auf, als Voraussetzung wird allgemein auf die unbestimmten Rechtsbegriffe „das öffentliche Wohl“ und „berechtigte Interessen Einzelner“ verwiesen. Von der Möglichkeit in Satz 2, dass per Geschäftsordnung die Öffentlichkeit für Angelegenheiten ausgeschlossen werden kann, hat man in der Geschäftsordnung des Rates Würselen sehr konkret Gebrauch gemacht:

Im § 6 Abs 2 steht:

„Für folgende Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen:

a) Personalangelegenheiten,

b) Liegenschaftsangelegenheiten,

c) interne Planungsabsichten für städt. Objekte, die sich auf Grundstückswerte auswirken,

d) Auftragsvergaben,

e) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten,

f) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung,

g) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des im allgemeinen Berichtsband (§ 101 Abs. 3 GO) enthaltenen Prüfungsergebnisses (§ 94 Abs. 1 GO).Prüfungsergebnisses.

Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. „

Dieser im letzten Satz formulierte Prüfauftrag muss nachvollziehbar durchgeführt werden, daher war

Unser Antrag an den Bürgermeister der Stadt Würselen Roger Nießen

1. Ab sofort ist bei jedem zur nichtöffentlichen Beratung vorgesehenen Sachverhalt nachvollziehbar zu prüfen und mitzuteilen, ob und wodurch der Ausschluss der Öffentlichkeit entgegen der Vorgabe des § 48 GO NRW gerechtfertigt ist.

2. Die Geschäftsordnung des Rates grundsätzlich, speziell jedoch mit Blick auf den § 6 einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird, damit die Kompatibilität mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung NRW sichergestellt wird.

 

Ein erstes erfreuliches Ergebnis unseres Antrages ist die zeitnahe verständliche Pressemitteilung über den nicht öffentlichen TOP N2 Rat 23.03.2021: Beschaffung eines Kleineinsatzfahrzeuges für die Feuerwehr

Aktive direkte Information für unsere Bürger*innen,

dafür setzen wir uns ein