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Dichtheitsprüfung
UWG Unabhängige Wählergemeinschaft
UWG – Fraktion Morlaixplatz 1, 52146 Würselen
UWG – Fraktion
Fraktionsvorsitzender
Theo Scherberich
An den Bürgermeister der Stadt Würselen
Herrn Arno Nelles
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Würselen, den 27.02.2013
Sehr geehter Herr Nelles,
Der Rat der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen in der seinerzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 des Landeswassergesetzes Nordrhein – Westfalen in der seinerzeit gültigen Fassung, folgende Satzungen beschlossen:
1) Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen der Stadt Würselen vom 16.02.2010
2) Satzung zur Festlegung abweichender Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen der Stadt Würselen vom 16.02.2010
Nachdem der Landtag des Landes NRW in seiner Sitzung vom 27.02.2013 die verbindliche Prüfung privater Abwasserleitungen nur noch auf Abwasserleitungen in Wasser-schutzgebieten begrenzt und die zwingende Prüfung aller sonstigen Immobilien außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben und in die Entscheidungsfreiheit der Kommunen gelegt hat, stellt die UWG folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Aufhebung der vorgenannten Satzungen und begrenzt die vorgeschriebene Prüfung privater Abwasserleitungen auf den Einzugsbereich von Wasser-schutzgebieten im Rahmen der Rechtsauffassung des Landes NRW durch eine neue Satzung. Darüber hinaus werden keine neuen Richtlinien für alle nicht in dem vorgenannten Einzugsbereich liegenden privaten Abwasserleitungen aufgestellt. Eine Handlungs-pflicht für private Eigentümer besteht nur bei einem konkret nachzuweisenden Handlungsbedarf“.
Begründung:
Durch die beschlossenen Belastungen im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes für alle Bereiche des gemeinschaftlichen Zusammenlebens aber auch wegen der noch zu erwartenden zusätzlichen Maßnahmen zu Lasten der Bürger sieht die UWG – Würselen zur Zeit keine Möglichkeit, verpflichtende Vorgaben zur Dichtigkeit von privaten Abwasserleitungen zu realisieren. Die Prüfung schlägt bekanntermaßen mit ca. 300,00 – 500,00 € zu Buche.
Sollten größere Maßnahmen erforderlich werden, gehen die Kosten je nach Größenordnung in Höhen von mehreren tausend Euro – vereinzelt über 10.000,00 Euro.
Auch ist damit zu rechnen, daß diese Kosten für Mieterhöhungen genutzt und somit auf Mieter „umgelegt“ werden.
Darüber hinaus ist strittig, ob Beschädigungen vorliegen, die eine erhebliche Belastung von Boden und Umwelt zur Folge haben könnten.
Im Rahmen von Baumaßnahmen und Ertüchtigungen des vorhandenen Kanalnetzes könnten Schäden festgestellt und Maßnahmen zu deren Behebung festgelegt werden.
Mit freundlichem Gruß
Theo Scherberich Ralf Niederhäuser
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender