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Anfrage zum Stand BPlan 218 Gesamtschule
UWG Unabhängige Wählergemeinschaft
An den
Bürgermeister der Stadt Würselen
Arno Nelles
Würselen den 08.03.2018
Thema: Anfrage zum Stand Babauungsplan 218 – Krottstraße/ Gesamtschule
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Sitzung des Rates der Stadt vom 04.4.2017 wurden ein möglicher Baubeginn für den Bau der neuen Gesamtschule im Rahmen einer Teilbaugenehmigung auf den 06.12.2017 und die Fertigstellung für den 06.5.2019 datiert. Später hieß es, daß sich der Baubeginn auf Anfang Februar 2018 verzögern würde.
In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt – und Stadtentwicklung vom 15.02.2018 baten wir in Bezug auf den Tagesordnungspunkt Top 4, – „Berichterstattung zu den Beschlüssen der voraus-gegangenen Sitzungen“, um Mitteilung zur Vorlage 17/ 0234, ob die noch laufende rechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 218 Auswirkungen auf die geplante Fertigstellung des Neubaus der Gesamtschule haben wird.
Der erste und technische Beigeordnete, Herr von Hoegen, teilte uns daraufhin mit, daß ein späterer als der ursprünglich angesetzte Baubeginn keinerlei Auswirkungen auf den Fortlauf der Maßnahme haben werde. Vielmehr würde der vertraglich festgelegte Termin der Fertigstellung entscheidend sein und dieser sei durch nichts beeinträchtigt.
Mittlerweile sind von der ersten Annahme eines Baubeginns im Dezember drei Monate verstrichen. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses und weiterer notwendiger Verfahrensschritte ist wegen einer anstehenden rechtlichen Prüfung immer noch nicht erfolgt.
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Wie ist eine ordnungsgemäße Fertigstellung bis Mai 2019 noch zu gewährleisten, wenn bereits drei Monate (ca. 16 % der geplanten Gesamtbauzeit) ohne Ergebnis verstrichen sind?
- Wann rechnet die Verwaltung mit dem endgültigen Beginn der Baumaßnahme?
- Wann ist die Information der Anlieger über Einzelheiten des Projektes geplant?
- Durch die immer kürzer werdende Bauzeit und dem damit verbundenen Zeitdruck können sich Verschlechterungen hinsichtlich der Ausführungs – und Qualitätsstandards ergeben.
- Wie wird diesem Umstand, – unabhängig von der Verpflichtung des Auftragnehmers, den Bau nach Ablauf der Bindungsfrist laut Barwertermittlung in einem „ordnungsgemäßen“ Zustand zu übergeben, Rechnung getragen?
- Mit welcher Rechtsgrundlage wird bereits jetzt mit dem Bau einer Containeranlage begonnen?
- Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus folgenden Sachverhalten?
- Laut stellvertretendem Rektor der Gesamtschule, Herrn Brumberg reicht eine Vierzügigkeit der neuen Gesamtschule nicht mehr aus. Erforderlich sei bereits jetzt die Fünfzügigkeit.
(siehe Bildungsausschuß v. 22.02.2018) - Es wurden bereits 20 Neuanmeldungen für den kommenden Schuljahrgang abgewiesen, davon 15 Schüler aus Würselen.
- Laut stellvertretendem Rektor der Gesamtschule, Herrn Brumberg reicht eine Vierzügigkeit der neuen Gesamtschule nicht mehr aus. Erforderlich sei bereits jetzt die Fünfzügigkeit.
- Sind Rückstellungen für die inzwischen wohl allen bekannten und absehbaren rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Normenkontrollverfahren (Bebauungsplan 218) gegen die Baugengenehmigung der Gesamtschule im Haushalt vorgesehen?
- Wenn ja: Wieviel?
- Wenn nein: Sind Rückstellungen geplant?
- Sind Rückstellungen für einen ausschließlich von der Verwaltung zu verantwortenden verspäteten Baubeginn der Gesamtschule für evtl. Regreßanforderungen des Partners im Haushalt vorgesehen?
- Wenn ja. Wieviel?
- Sind Rückstellungen für ausschließlich von der Verwaltung zu verantwortende evtl. Teuerungszuschläge bei anziehenden Baupreisen vorgesehen? Selbst ÖPP-Verfahren lassen es zu, daß bei durchschnittlich steigenden Baupreisen es dem ausführenden Partner erlaubt ist, einen Nachschlag zu fordern.
- Wenn ja: Wieviel?
- Obwohl bisher noch kein Baurecht geschaffen wurde, ist die Auftragsvergabe bereits erfolgt.
Wir bitten hier um die Erläuterung der rechtlichen Grundlage zu diesem Vorgehen.
Wir bitten Sie, uns die Fragen umgehend zu beantworten.
Abschließend beantragen wir förmlich, die endgültigen Baupläne für die Gesamtschule in einer einzuberufenden Ratssitzung öffentlich vorzustellen. Die von Ratsvertretern und aus Reihen der Bürgerschaft oftmals eingeforderte Transparenz zur Bekanntgabe der bisher vorliegenden Unter-lagen könnte somit nachgekommen werden.
Mit freundlichem Gruß
Theo Scherberich
Fraktionsvorsitzender
Ralf Niederhäuser
Stellv. Fraktionsvorsitzender