Aufforderung zur umgehenden Beantwortung der Fragen aus der Ratssitzung vom 10.10.2017

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An den
Bürgermeister der Stadt Würselen
Arno Nelles

Würselen den 22.01.2018

Thema: Anfrage zum Bauantrag für den Neubau der Gesamtschule

Sehr geehrter Herr Nelles,

wir fordern Sie nun schriftlich und letztmalig auf, die von uns in der Ratssitzung am 10.10.2017 gestellten Fragen an die Firma Ernst und Young, – vertreten durch Frau Sommer, zu Top 3 der nichtöffentlichen Sitzung „Neubau der Gesamtschule im ÖPP – Verfahren; hier: Auftragsvergabe; Vorlage – VO/17/0259“ zu beantworten bzw. beantworten zu lassen.

Wie der Niederschrift der Sitzung des Rates vom 16.11.17 zu entnehmen ist, wurde die bis dahin immer noch nicht erfolgte Beantwortung des von der UWG-Fraktion übergebenen Fragenkataloges zur Auftragsvergabe der Gesamtschule, mündlich angemahnt. Sie wiesen darauf hin, daß die Fragen noch in der Ratssitzung am 10.10.17 an Frau Sommer von Ernst & Young zur Beantwortung übergeben worden seien und sagten uns zu, Frau
Sommer an die Beantwortung derselben erinnern zu lassen.

In der Sitzung des Finanz – und Beteiligungsausschuß` vom 05.12.2017 dankten wir Frau Müller – Kabisch, ebenfalls von der Firma Ernst und Young, für ihre Ausführungen zu einem anderen Thema. Bei der Gelegenheit erinnerten wir die Vertreter der Verwaltung erneut an die noch ausstehenden Antworten der Frau Sommer zu unseren Fragen.

Heute schreiben wir den 22.01.2018 und eine Beantwortung ist immer noch nicht erfolgt. Mit Hinweis auf unser Frage – und Auskunftsrecht laut Gemeindeordnung NRW machen wir Sie darauf aufmerksam, daß mit diesen Rechten auch eine Antwortpflicht des Bürgermeisters korrespondiert. Wir verlangen, daß unserer Fraktion die entsprechenden Antworten bis zum 15.02.2018 zugestellt werden.

Die von uns gestellten Fragen haben wir in der Anlage nochmals in modifizierter Form beigefügt.

Ratssitzung vom 10.10.2017
Top 3 (nicht öffentlich) Vergabe Auftrag Neubau Gesamtschule

– Seiten 36 u. 40

  • In der Anlage 1 zum ÖPP – Projekt heißt es in der Auswertung des Angebotes:
    Stichwort „Behindertenparkplätze“ – ohne Aussage des Bieters oder: Vollständigkeit der Barrierefreiheit nicht umfänglich prüfbar, – eine barrierefreie Erschließung des Zuschauerraumes bei möglichen Veranstaltungen unklar.

    UWG – Forderung:
    Alle notwendigen und sinnvollen Behindertenaspekte sollen grundsätzlich berücksichtigt werden.

    – Sind Behindertenparkplätze in ausreichender Anzahl vorhanden und
    um wie viele handelt es sich, wo sind oder werden sie angelegt?
    – Warum ist/ war die Vollständigkeit der Barrierefreiheit nicht umfänglich
    prüfbar?
    – Ist die Barrierefreiheit endgültig geprüft und wie gestaltet sich die
    diesbezügliche Lösung zur Umsetzung?
    – Ist eine barrierefreie Erschließung des Zuschauerraumes mittlerweile
    „klar“ – wenn ja, – wie sind die Lösungsansätze?
    – Wie werden sich die oben genannten Aspekte bei Realisierung auf die
    bis jetzt ermittelten Kosten auswirken?

– Seite 45

  • Parkplätze zwischen Turnhalle und Schule schaffen Unruhe und Lärm

    UWG – Forderung:
    Abhilfe schaffen – ggfs. durch Grünstreifen?

    – Wie stellt sich die endgültige Lösung dar und welcher Kostenaufwand
    ist möglicherweise damit verbunden?
    – Wieviel Parkplätze werden nun endgültig umgesetz?

– Seiten 47 u. 49

  • Bieter legt kein Brandschutzkonzept vor; – kalkuliert aber Kosten für Gutachter und gibt vorläufige Aussagen zur Einhaltung von brandschutzrechtlichen Vorgaben an

    UWG – Forderung:
    Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen und unverzügliche zeitnahe Umsetzung

    – Wie ist Umsetzung des Brandschutzes geplant, – werden die
    veranschlagten Kosten ausreichen?

– Seite 56

  • Hausmeister nicht im Personaleinsatz enthalten, statt dessen 1 x Projektleiter – 1 Std./ Wo.; 1 x Objektmanager 15 Std./ Wo.; 1 x Servicetechniker 40 Std./ Wo. („2 Häuptlinge – 1 Indianer?“)

    UWG – Forderung:
    – Wird mit diesen Vorgaben eine ausreichende und zeitnahe Reaktion auf
    mögliche, – den Unterricht beeinflussende Widrigkeiten erfolgen können?
    – Welches Konzept liegt dem zugrunde?
    – Wie gestalten sich die personellen Kosten des vorgegebene Konzept zu
    den Kosten, die eine Hausmeisterstelle verursachen würde?

– Seite 59

  • zur Eigenleistungstiefe sind keine Angaben vorhanden und mit „ – – -„ bewertet = nicht zufriedenstellend

    UWG – Forderung:
    Die Eigenleistungstiefe soll klar definiert sein. („nicht zufriedenstellend“ darf kein Maßstab sein)
    – Ist geplant, die Eigenleistungstiefe klar zu bestimmen wenn ja, mit
    welchen Leistungen?
    – Wie werden sich mögliche Veränderungen bzw. zusätzliche Aufwendungen kostenmäßig niederschlagen?

– Seite 63

  • Dachabdichtung – Austausch nur 10% über die gesamte Vertragslaufzeit

    UWG – Forderung:
    Durch eine Festlegung auf 10 % dürfen bei Mehraufwendungen keine zusätzlichen Kosten entstehen. (unterlegene Anbieter lagen teilweise mit 70% weit über dem jetzt ausführenden Anbieter)
    – Werden sich die Kosten für die Stadt Würselen erhöhen, wenn die im Verlauf der Vertragsdauer erforderlichen Leistungen die vertraglich (beiderseitige Willenserklärung) vereinbarten 10% überschreiten, wenn nicht, wie sieht der zukünftige Umgang mit dieser Festlegung aus?

– Seite 70

  • Reinigung Sanitär: 5 x Wo. je 105 m² – Gesamtfläche: Sanitär/ Lernzonen/ Medienkonzept = 632 m² (Seite 41)

    UWG – Forderung:
    Festlegung auf ausreichend Sanitärflächen und Lernzonen
    – Bieten die im „Reinigungskonzept“ festgestellten 105 m² Sanitärfläche ausreichend Sanitärräume für eine Schule in der Größenordnung?
    – Sind erforderliche Kapazitäten für öffentliche Veranstaltungen
    eingeplant?
    – Wieviel Toiletten werden behindertengerecht zur Verfügung stehen und gibt es dort barrierefreie Zugänge?

– Seite 73

  • Unterschreitung der EnEv um 25% !! ?? (wird mit „+ +“ bewertet = sehr gute Qualität

    UWG – Forderung:

  • Die zur Zeit gültige und erforderliche EnEv ist als verbindlich zu nehmen und in ihren Vorgaben einzuhalten.
    – Wie ist die 25% – ige Unterschreitung auszulegen?
    – Ist die „++“ – Bewertung mit der angegebenen Unterschreitung zu erreichen -wenn ja in welcher Form?
    – Ist mit der vorgenannten Bewertung (sehr gute Qualität) möglicherweise eine Überschreitung der gültigen EnEv – Vorgaben verbunden und welche zusätzlichen Kosten würden daraus entstehen?

Mit freundlichem Gruß
gez. Theo Scherberich und Ralf Niederhäuser