Widerspruch gegen die Niederschrift des Rates am 10.10.2017

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Würselen den 06.11.2017

UWG – Fraktion Morlaixplatz 1, 52146 Würselen

 

 

Widerspruch gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Würselen vom 10.10.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG – Würselen erhebt hiermit Widerspruch gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt vom 10.10.2017.

In der Niederschrift werden der Sitzungsbeginn mit 18.00 Uhr und das Sitzungsende mit 24.00 Uhr angegeben. In der Niederschrift werden der Sitzungsbeginn mit 18.00 Uhr und das Sitzungsende mit 24.00 Uhr angegeben. 

Richtigstellung: Die Sitzung endete nachweislich am 11.10.2017 gegen 00.17 Uhr. Weil einige Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung somit erst nach Mitternacht getroffen wurden, gehen wir davon aus, daß die Fortführung der Sitzung vom 10.11.2017 in den 11.10. hinein, ohne eine neue Einberufung oder ohne einen Ratsbeschluss noch am 10.11., rechtlich unzulässig ist. 

  • Zu Top 2 der öffentlichen Sitzung, – „Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner“ fragte eine Zuhörerin in Bezug auf unser vor der Ratssitzung verteiltes Infoblatt, warum die UWG dort über einen „geheimen Kreis“ zum Schulneubau informierte und die UWG an diesem nicht beteiligt worden sei. 

    Richtigstellung
    : Obwohl die Frage direkt an die UWG gerichtet wurde antwortete an deren Stelle der Bürgermeister. Erst nach dessen Erklärungsversuch wurde der UWG die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. 
    Hierbei verwahrten wir uns gegen den von der Fragestellerin genutzten Begriff eines Pamphlets.

    Wir stellten außerdem klar:
    Der Grund unseres Fernbleibens an dem Lenkungskreis Gesamtschule begründete sich ausschließlich an der Tatsache, dass Teilnehmer der Sitzungen zum Still-schweigen in der eigenen Fraktion angehalten waren und aus unserer Sicht in diesen Vorgaben eine nicht zu verantwortende Intransparenz gegenüber den Entscheidungsträgern aber auch den Bürgern, die letztendlich die Kosten für eine Gesamt schule zu tragen haben, praktiziert wurde.

    Bemängelt wird die von Ihnen zugelassene Diskussion innerhalb des Rates zum Flyer der UWG.
    Darüber hinaus beanstanden wir, dass die Fragestellerin sich anonym zu Wort melden konnte und nicht, wie grundsätzlich für eine Niederschrift üblich, vorab ihren Namen nennen sollte.

  • Zu Top 12 der öffentlichen Sitzung „Bebauungsplan 218 im Bereich Krottstraße/ Gesamt-Zu Top 12 der öffentlichen Sitzung „Bebauungsplan 218 im Bereich Krottstraße/ Gesamt- schule; hier: Satzungsbeschluss“, bat unser Stv. Herr Niederhäuser seine nachfolgend  wiedergegebene Stellungnahme in dir Niederschrift aufzunehmen.

    Richtigstellung: Weil seine Stellungnahme  nicht in der Niederschrift aufgenommen wurde, hier noch einmal seine Wortmeldung:Herr Niederhäuser äußerte seine Bedenken gegen den durch den Stv. K.-J. Schmitz (CDU) vor-gebrachten Antrag, zu Punkt 2.3 der Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der Offenlage vom 03.01.2017 bis 03.02.2017 gem. § 3 Abs.2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit.

    Weil die CDU-Fraktion lediglich in einem Punkt nicht zustimmen könne, soll eine Änderung der vorliegenden Festlegung erfolgen.
    Statt – „Der Neubau soll auf den Aschensportplätzen errichtet werden, für die noch Ersatz geschaffen werden soll“, ist jetzt das ursprünglich aufgeführte Wort „muss“ wieder anstelle des Wortes „soll“ einzusetzen, so dass der Satz wie folgt lauten müsse: „Der Neubau soll auf den Aschensportplätzen errichtet werden, für die noch Ersatz geschaffen werden muss.“

    Durch die „Muss– Regelung“, so Herr Niederhäuser, ist der unmittelbare Zusammenhang  der Ersatzanlagen von Sportplätzen zum Neubauprojekt Gesamtschule wiederhergestellt. „Die Anwendung des § 13a (1) 1. BauGB ist somit auf Grund falscher Flächenberechnung nicht zulässig.

    Eine Vorprüfung des Einzelfalles i. S. des § 13a (1) 2. BauGB, die bisher nicht erfolgte,  ist daher zwingend  erforderlich.“  
    Diesen Satz bitten wir in die Niederschrift aufzunehmen.

  • Die Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ beantragte zweimal im Verlaufe der weiteren Sitzung, auf Grund der fortgeschrittenen Uhrzeit und der Festlegung des Rates der Stadt, keine Sitzung länger als 22.00 Uhr dauern zu lassen, ab 22.00 Uhr eine Beendigung der laufenden Sitzung und somit die Fortführung an einem anderen Tag.

    Dieser Antrag wurde durch die Mehrheitsfraktionen abgelehnt.
    Wir bitten diesen Sachverhalt als Ergänzung zum Niederschrift aufzunehmen.

  • Ab wann wurde offiziell die Nichtöffentlichkeit für die Tagesordnungspunkte ab Top 4 der nichtöffentlichen Sitzung hergestellt und die bis dahin anwesenden Nicht – Rats – oder Verwaltungsmitglieder gebeten, den Saal zu verlassen.

Abschließend bitten wir nochmals um die zügige Beantwortung unserer Fragen, die wir in schriftlicher Form an Frau Sommer vom Büro Ernst & Young gerichtet haben.

Mit freundlichem Gruß
gez. Theo Scherberich und Ralf Niederhäuser