Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 218 (Gesamtschule Krottstraße)

UWG Unabhängige WählergemeinschaftUWG_Logo
Würselen den 04.07.2016

UWG – Fraktion Morlaixplatz 1, 52146 Würselen

 

 

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die UWG – Würselen erinnert Sie an eine bedeutsame Teilnahme

am Mittwoch, den 06.07.2016 um 19:00 Uhr Rathaus Würselen,
großer Ratssaal Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 218 (Gesamtschule Krottstraße)

Der Bebauungsplan 218 sieht vor, die überwiegend als Aschesportplätze genutzte Fläche zwischen der K 30 und der Bebauung Krottstraße künftig als überbaubare Fläche für die GS festzusetzen.
In der Bürgerversammlung haben Sie die Gelegenheit Stellung zu nehmen und sich an einer fachlichen Erörterung zu beteiligen.
Hierbei können Sie Anregungen unterbreiten aber auch Bedenken äußern.

Kurzum Sie werden bei der Entwicklung des Bebauungsplanes und somit letztendlich bei seiner Entstehung maßgebend beteiligt.
Nach der Bürgeranhörung folgt für den Zeitraums eines Monats die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit evtl. Berücksichtigung ihrer Anregungen bzw. Bedenken. In dieser Frist können Sie Stellungnahmen und Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll in der Verwaltung abgeben.

Wenn Sie ihre Meinung hätten abgeben können aber die Zeit versäumt haben, versperren Sie sich einen evtl. Rechtsweg zum Verwaltungsgericht.

Achten sie besonders auf die gesetzlich vorgegebenen Fristen, weil zum Leidwesen der UWG wahrscheinlich die Ferienzeit benutzt werden soll, den Bebauungsplan 218 durchzupeitschen.

Noch was?
Es liegen keine qualifizierten Gutachten vor.
Lediglich ein Verkehrsgutachten prüfte den ruhenden (!) Verkehr. Der Gutachter stellte fest, dass notwendige Stellplätze auf dem künftigen Baugrundstück einschließlich schon vorhandener Stellplätze untergebracht werden können. War das erforderlich? Wusste die Verwaltung nicht, dass es ein Bauordnungsrecht gibt, dass Stellplatzfragen gesetzlich regelt? Sie sind im Rahmen einer Baugenehmigung vom Bauherrn nachzuweisen und von der Baubehörde zu prüfen.

Haltestellen für Schulbusse werden wahrscheinlich Parkplätze (so heißen Stellplätze im öffentlichen Straßenbereich) einschränken oder sogar vernichten.
Der Gutachter verwies darauf, dass er keinen Auftrag erhalten habe, den Ziel- und Quellverkehr qualitativ zu prüfen.

Allein nur sinnvoll wäre eine professionelle Betrachtung des fließenden Verkehrs gewesen.
Die drastisch zunehmenden Verkehre mit rd. 900 Nutzer/innen der GS müssen konkret analysiert und angemessene Lösungen angeboten werden.

Das seltsame Gutachten ist aus Sicht der UWG eine pure Geldverschwendung.

Es fehlen:

yves-guillou-protections-8-300px

  • Gutachten zum Lärm von der K 30 zur Schule und von der Schule in die Ruhebereiche der angrenzenden Wohnbebauung;
    zum Letzteren sind auch evtl. Lichtemissionen zu beurteilen.

Flood-300px

  • Schadstoffgutachten, Entwässerungsberechnungen
    (Achten Sie auf Ihre Keller!).

 

Ihnen werden noch mehr Fragen einfallen….

Die UWG beurteilt die Aufstellung des Bebauungsplanes sehr kritisch.
Ursächlich deswegen, weil der Standort der GS an dieser Stelle zu einem finanziellen Fiasko führen kann. Enorme Belastungen über Steuererhöhungen sind dann nicht auszuschließen. Die UWG ist für die Gesamtschule und schlägt weiterhin den Standort „Realschule Tittelstraße“ vor.

Wollen sie mehr zu den Baukosten erfahren, besuchen sie unsere Homepage www.uwgwuerselen.de

VisdP.: Die UWG-Fraktion M. Benja, R. Niederhäuser, T. Scherberich

Ihre UWG - Immer für Sie da!

Ihre UWG – Immer für Sie da!