UWG holt GPA Bericht ans Tageslicht!

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Würselen den 01.07.2016

UWG – Fraktion Morlaixplatz 1, 52146 Würselen

 

 

UWG Würselen stellt fragen zum GPA Bericht!
Eine Stellungnahme aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 28.06.2016

„Irgendwie war wohl von irgendwem geplant, den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) im Finanz- und Beteiligungsschuss unter nicht öffentlichen TOP laufen zu lassen.
Dank der UWG wurde er nunmehr aus der Dunkelheit gezerrt.“

Der Antrag, den Bericht in den öffentlichen Teil zu übernehmen, wurde mit höchst kritischen Bemerkungen von K.-J. Schmitz (CDU) dann doch einstimmig angenommen.
Da sich niemand zu diesem Punkt melden wollte, hat Theo Scherberich (UWG) den Antrag mit einigen Worten erläutert.

Auf Bitte von Ch. Küppers (SPD) ergaben sich daraus die beigefügten Fragen.

Der Tagesordnungspunkt zum Finanzbericht ist auf Antrag der CDU, wegen verspäteter Zustellung der Unterlagen und der damit verbunden zu kurzen Beratungszeit, auf den Rat am 05.07.2016 verschoben worden!
Hierzu gab dennoch einige Wortmeldungen, aber keinen Beschluss.

ft7days-300pxWir möchten alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würselen ermutigen die Sitzung am 05.07.2016 auf der Besuchertribüne mitzuverfolgen.

Die Koalition wird sich regelrecht winden und wenden, um diese Giftthemen einschließlich der Steuererhöhungen ab 2017  den Bürgerinnen und Bürgern zu verkaufen!

 

pdficonEs folgen die Fragen der UWG – Fraktion zum Prüfbericht der GPA NRW aus 2016 hier VO/16/0213, Finanz- und Beteiligungsausschuß TOP 11
(hier auch als PDF zum Download)

 

GPA Stellungnahmen/ S. 5/17:

In der Tagesbetreuung für Kinder stellt die Stadt ebenfalls ein über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehendes freiwilliges Leistungsspektrum zur Verfügung. Zur Verbesserung der Steuerung sollte die Stadt Würselen ein zentrales Anmeldeverfahren für die Vergabe von Kindergartenplätzen einrichten.

  • welche Mehrkosten sind mit der Überschreitung der Mindestanforderungen verbunden?
  • welche Schritte sind für ein zentrales Anmeldeverfahren bereits eingeleitet? – wenn nicht
  • wie ist der Zeitrahmen dazu gesteckt?

Die Stadt sollte den Umfang der 45 Stunden Betreuung an einen definierten Bedarf anpassen.Hierzu sind Verhandlungen mit den freien Trägern, die diese Betreuung überwiegend anbieten,erforderlich. Haushaltsverbesserungen durch eine Begrenzung der 45 Stunden Betreuung sind mittelfristig erreichbar. Bei der 45 Stunden Betreuung erreicht die Stadt den zweit höchsten Vergleichswert im interkommunalen Vergleich. (s. S.15/20 im GPA Gutachten)

  • in welchem Verhältnis steht der Umfang der 45 Stunden Betreuung zum definierten Bedarf?
  • gibt es bereits konkrete Verhandlungen mit den freien Trägern? – wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • wenn nein, sind Verhandlungen in welchem Zeitraum geplant?

Die freiwillige städtische Zielvorstellung für die U3 Betreuung liegt bei einer Betreuungsquote von 40 Prozent. Diese ist aktuell noch nicht erreicht. Derzeit werden zudem nur 73 Prozent der zur Verfügung stehenden U 3 Plätze tatsächlich in Anspruch genommen. Der Bedarf an U 3 Betreuungsplätzen ist somit gedeckt. Der U 3 Ausbau sollte am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden, damit keine Leerkapazitäten, die den Haushalt belasten entstehen.

  • wie hoch ist die tatsächliche Inanspruchnahme der U3 Betreuung?
  • wie lange reichen die bestehenden Kapazitäten ohne weiteren Ausbau bei einer geringeren Ausnutzung als 100 Prozent bzw. bei einer Auslastung von 73 Prozent?
  • wie hoch belaufen sich die geplanten Ausbaukosten bei einer angestrebten 40 prozentigen Betreuungsquote?
  • gibt es Bestandsgebäude, die man alternativ zu gegebener Zeit alternativ nutzen könnte z. B.: alte Hauptschule?

Die Stadt stellt mit 34 Spielplätzen – gemessen an der kleinen Stadtfläche – ein umfangreiches Angebot zur Verfügung. Der Spielplatzbedarfsplan sollte aktualisiert werden. Mit diesem Plan sollte eine weitere Schließung von Spielplätzen unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung angestrebt werden. Ebenso könnte mit einem aktualisierten Sportplatzbedarfsplan überprüft werden, ob die Anzahl der Sportplätze in kommenden Jahren noch notwendig ist.

  • liegt eine aktualisierte Spielplatzbedarfsanalyse vor oder ist in absehbarer Zeit eine solche geplant?
  • welche Einsparpotentiale würden sich bei einer Umwandlung von Spielplätzen in Grünflächen mit Aufenthaltsmöglichkeiten ergeben?
  • liegt eine aktuelle Sportplatzbedarfsplanung vor (letzter Erhebungszeitraum)?
  • gibt oder gab es ausreichende gemeinsame Gespräche und Erhebungen mit den einzelnen bezüglich deren Nutzungsverhalten/ Nutzungsgrad von Sportplätzen? – wenn ja mit welchen einvernehmlichen Ergebnissen?

Die Auslastung der Turnhallen sowie der Jugendzentren sollte mit Blick auf eine mögliche Aufgabe von Gebäuden untersucht werden.

  • gibt es aktuelle Belegungspläne der Sporthallen (Erhebungsdatum?) oder sind solche geplant?
  • entstehen freie Hallenzeiten durch die Verschmelzung von Sportvereinen, – hier zum Beispiel ESV und WTV?

GPA – Bericht S 6/17  

Im Schulbereich zeigen die interkommunalen Vergleiche zu Bruttogrundflächen je Klasse im Vergleichsjahr 2013 in fast allen Schulen unterdurchschnittliche Werte. Diese Werte werden sich in kommenden Jahren durch rückläufige Schülerzahlen jedoch verschlechtern. Die GPA NRW sieht Risiken in den geplanten Neubauten von Gesamtschule und Mensa des Gymnasiums.  Das Realschulgebäude wird nach Übergang dieser Schulform in die Gesamtschule leer stehen.  Ebenso ist mit Leerständen im Hauptschulgebäude zu rechnen. Es wird eine erhebliche Mehrbelastung für den Haushalt entstehen, wenn es nicht gelingt, wirtschaftlich sinnvolle Nachnutzungen für diese Gebäude zu finden.

  • gibt es Überlegungen/ Vorgaben, wie eine weitere Nutzung der Realschulgebäude realisiert werden kann? – wenn nein, wann ist geplant, sich damit zu befassen?
  • Es gibt einen Fixtermin, ab wann die Gebäude leer stehen würden und somit könnte man Planungssicherheit für mögliche Interessenten schaffen.
  • gibt es gleiche Aktivitäten zum Gebäude der alten Hauptschule?
  • Sollten zukünftig Kindergartenplätze fehlen, wäre hier eine entsprechende Unterbringung möglich oder würde der ganze Komplex dauerhaft durch das Gymnasium genutzt?

Die GPA NRW sieht das Risiko, daß der geplante Stellenabbau ohne eine flächendeckende Aufgabenkritik bei gleichzeitig neuen Aufgaben (Flüchtlingsbetreuung) nicht erreicht werden kann. Die Stadt hat die ursprünglich geplante flächendeckende Aufgabenkritik aus Zeitgrün-den eingestellt. Sie führt derzeit nur eine anlaßbezogene Aufgabenkritik durch. Aus Sicht der GPA NRW sollte der ursprüngliche Ansatz wieder aufgegriffen werden und in ein Personalentwicklungskonzept münden.

  • wird der Anregung der GPA, eine flächendeckend Aufgabenkritik aufzunehmen, entsprochen,  wenn ja zu welchem Zeitpunkt, – bzw. wie ist der Sachstand? – wenn nein, wie plant die Verwaltung mit den geäußerten Bedenken der GPA umzugehen?

Durch den Neubau der Gesamtschule – geplante Investition einschließlich Begleitmaßnahmen von rund 31 Mio. Euro – wird der Bestand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in 2018 voraussichtlich den Höchststand von 93 Mio. Euro erreichen. Die Abschreibungen auf das neue Anlagevermögen werden die künftigen Ergebnispläne zusätzlich belasten

  • woraus leitet die GPA die geplanten Investitionskosten für die neue Gesamtschule und Begleitmaßnahmen in Höhe von ca. 31 Mio. € ab?

Die Haushalte der vergangenen Jahre wurden mit Zinsen von durchschnittlich drei Mio. Euro jährlich belastet. Dies bei einem historisch niedrigen Zinsniveau. Die GPA NRW sieht durch möglicherweise steigende Zinsen, verbunden mit einem wachsenden Kreditbestand für Investitionen, ein großes Risiko für den städtischen Haushalt. Auch aus diesem Grund ist eine deutlich über die Mindestanforderungen des Stärkungspaktes hinausgehende Haushaltskonsolidierung angezeigt.

  • wurde ein Szenario mit steigenden Zinsen durch gerechnet und findet diese Bewertung in der Planung für die Folgejahre Berücksichtigung?
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