Ausflug aktive Mitglieder 07.07.2023

Besichtigung St. Sebastian

Vielen Dank an Rolf Winand Rüland, für die grandiose interessante Führung!
Die Besichtigung, Erklärungen und Geschichte von St.Sebastian und Würselen waren
selbst für geborene Würselener teilweise Neuigkeiten und überraschend.

Im Postwagen Aachen gemütliches Beisammensein

Fraktionsvorsitzende Michaela Benja bedankt sich für die überaus gute Zusammenarbeit und Vertrauen der letzten 2,5 Jahre der Legislaturperiode

Es wird sich ein Absacker gegönnt

Antwort Stellungnahme Verwaltung Würselen

09.02.2023
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Bezugnehmend zu dem von der UWG gestellten Antrag zur Berichterstattung hinsichtlich Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Würselen wird wie folgt Stellung genommen:

1. – Anfrage hinsichtlich Anzahl Verkehrsunfälle mit Unfallort, wenn möglich mit Auflistung der beteiligten Gruppen z.B. mit Kindern, mit Fußgängern, eScooter, Fahrräder etc.

Die Daten der Polizei lassen nicht zu, die Detailfragen gänzlich zu beantworten. Grundsätzlich werden Unfälle in Unfallkategorien eingeteilt, wobei die Kategorien 1 – 4 die relevanten darstellen:
Kategorie 1 – Unfall mit Getöteten
Kategorie 2 – Unfall mit Schwerverletzten (Personen, die unmittelbar nach dem Unfall für mindestens 24 Stunden in einem Krankenhaus behandelt werden müssen)
Kategorie 3 – Unfall mit Leichtverletzten
Kategorie 4 – Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden (im engeren Sinn = Kriterium Fahrbereitschaft Kfz)

Für das Jahr 2022 sind folgende Daten erfasst (Stand 02.12.2022):
VU Kat. 1: 1
VU Kat. 2: 12
VU Kat. 3: 115
VU Kat. 4: 30
Summe: 158 erfasste Unfälle

Für das Jahr 2021 wurden folgende Daten erfasst:
VU Kat. 1: 1
VU Kat. 2: 13
VU Kat. 3: 97
VU Kat. 4: 18
Summe: 129 erfasste Unfälle
Siehe dazu die Anlage – Unfalldaten 2021

Stellen, an denen sich Unfälle häufen, werden in einer Unfallkommission erörtert. Die Stadt Würselen ist in jeder Unfallkommission durch die Straßenverkehrsbehörde vertreten. Je nach Straßentypus ist ebenso das Tiefbauamt beteiligt. In dieser Kommission wird beraten, wie Unfälle, welche einem bestimmten Muster unterliegen, vorgebeugt werden kann. Beschlüsse der Unfallkommission müssen durch die zuständigen Stellen umgesetzt werden. Diese können zum Beispiel sein: Beschilderungen anpassen, Markierungen auftragen, Schaltzeiten von Ampeln überplanen oder auch bauliche Änderungen vornehmen.

2. – Anfrage hinsichtlich Auswertungen der Geschwindigkeitsmessgeräte im Eigentum der Stadt Würselen und deren Maßnahmen

Die bisher erhobenen Messdaten waren Grundlage für die Forderung, dass die Polizei / StädteRegion Geschwindigkeitsüberprüfungen an bestimmten Stellen durchführt. Leider ist dies mangels Personal nicht in dem gewünschten Umfang möglich.
Weiter tragen die Messergebnisse dazu bei, Verkehrsbesprechungen konstruktiver zu gestalten. In Verkehrsbesprechungen werden durch Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei akute verkehrliche Probleme besprochen. Diese können von ständigem Versperren der Ein-/Ausfahrt bis hin zu gefährlichen (nicht unfallträchtigen) Stellen reichen.

In der Neustraße bspw. wurden die subjektiven Eindrücke eines Bewohners mittels Messdaten verifiziert. Im Nachgang wurde in der Verkehrsbesprechung beschlossen, dass im oberen Teil der Neustraße (von der B57 kommend) unter anderem Markierungen aufzubringen sind.

Es lagen der Stadt Würselen immer wieder Beschwerden vor, dass die Sauerbruchstraße zu viel Schleichverkehr aufnehmen muss. Diese Aussage wurde ebenfalls mittels Messeinrichtung überprüft. Daraus hat sich die nun bald geltende Einbahnstraßenregelung ergeben.

Die vorgenannten Einsätze der Messeinrichtungen stellen nur zwei Beispiele dar.

Ferner werden neben den (verdeckten) Messeinrichtungen auch die Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die sog. Smileys, eingesetzt. Diese dienen ausschließlich der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer. Bisher haben wir ausschließlich positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten.

3. – Anfrage hinsichtlich Auswertung der Messungen und Summe / Einnahme der Bußgelder von mobilen und stationären Blitzern im Stadtgebiet Würselen für die Stadt Würselen Jahr 2021 und 2022

Die Daten wurden bei der StädteRegion angefragt, da diese für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig sind. Auf telefonische Nachfrage hin, wurde uns mitgeteilt, dass aus personellen Gründen nicht mit einer zeitnahen Beantwortung zu rechnen ist.

Bezugnehmend zu dem von der UWG gestellten Antrag zur Berichterstattung hinsichtlich Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Würselen wird wie folgt Stellung genommen:

1. – Anfrage hinsichtlich Anzahl Verkehrsunfälle mit Unfallort, wenn möglich mit Auflistung der beteiligten Gruppen z.B. mit Kindern, mit Fußgängern, eScooter, Fahrräder etc.

Die Daten der Polizei lassen nicht zu, die Detailfragen gänzlich zu beantworten. Grundsätzlich werden Unfälle in Unfallkategorien eingeteilt, wobei die Kategorien 1 – 4 die relevanten darstellen:
Kategorie 1 – Unfall mit Getöteten
Kategorie 2 – Unfall mit Schwerverletzten (Personen, die unmittelbar nach dem Unfall für mindestens 24 Stunden in einem Krankenhaus behandelt werden müssen)
Kategorie 3 – Unfall mit Leichtverletzten
Kategorie 4 – Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden (im engeren Sinn = Kriterium Fahrbereitschaft Kfz)

Für das Jahr 2022 sind folgende Daten erfasst (Stand 02.12.2022):
VU Kat. 1: 1
VU Kat. 2: 12
VU Kat. 3: 115
VU Kat. 4: 30
Summe: 158 erfasste Unfälle

Für das Jahr 2021 wurden folgende Daten erfasst:
VU Kat. 1: 1
VU Kat. 2: 13
VU Kat. 3: 97
VU Kat. 4: 18
Summe: 129 erfasste Unfälle
Siehe dazu die Anlage – Unfalldaten 2021

Stellen, an denen sich Unfälle häufen, werden in einer Unfallkommission erörtert. Die Stadt Würselen ist in jeder Unfallkommission durch die Straßenverkehrsbehörde vertreten. Je nach Straßentypus ist ebenso das Tiefbauamt beteiligt. In dieser Kommission wird beraten, wie Unfälle, welche einem bestimmten Muster unterliegen, vorgebeugt werden kann. Beschlüsse der Unfallkommission müssen durch die zuständigen Stellen umgesetzt werden. Diese können zum Beispiel sein: Beschilderungen anpassen, Markierungen auftragen, Schaltzeiten von Ampeln überplanen oder auch bauliche Änderungen vornehmen.

2. – Anfrage hinsichtlich Auswertungen der Geschwindigkeitsmessgeräte im Eigentum der Stadt Würselen und deren Maßnahmen

Die bisher erhobenen Messdaten waren Grundlage für die Forderung, dass die Polizei / StädteRegion Geschwindigkeitsüberprüfungen an bestimmten Stellen durchführt. Leider ist dies mangels Personal nicht in dem gewünschten Umfang möglich.
Weiter tragen die Messergebnisse dazu bei, Verkehrsbesprechungen konstruktiver zu gestalten. In Verkehrsbesprechungen werden durch Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei akute verkehrliche Probleme besprochen. Diese können von ständigem Versperren der Ein-/Ausfahrt bis hin zu gefährlichen (nicht unfallträchtigen) Stellen reichen.

In der Neustraße bspw. wurden die subjektiven Eindrücke eines Bewohners mittels Messdaten verifiziert. Im Nachgang wurde in der Verkehrsbesprechung beschlossen, dass im oberen Teil der Neustraße (von der B57 kommend) unter anderem Markierungen aufzubringen sind.

Es lagen der Stadt Würselen immer wieder Beschwerden vor, dass die Sauerbruchstraße zu viel Schleichverkehr aufnehmen muss. Diese Aussage wurde ebenfalls mittels Messeinrichtung überprüft. Daraus hat sich die nun bald geltende Einbahnstraßenregelung ergeben.

Die vorgenannten Einsätze der Messeinrichtungen stellen nur zwei Beispiele dar.

Ferner werden neben den (verdeckten) Messeinrichtungen auch die Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die sog. Smileys, eingesetzt. Diese dienen ausschließlich der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer. Bisher haben wir ausschließlich positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten.

3. – Anfrage hinsichtlich Auswertung der Messungen und Summe / Einnahme der Bußgelder von mobilen und stationären Blitzern im Stadtgebiet Würselen für die Stadt Würselen Jahr 2021 und 2022

Die Daten wurden bei der StädteRegion angefragt, da diese für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig sind. Auf telefonische Nachfrage hin, wurde uns mitgeteilt, dass aus personellen Gründen nicht mit einer zeitnahen Beantwortung zu rechnen ist.

Antrag Verkehrssicherheit Stadtgebiet Würselen

Persönlich oder Vertreter im Amt 16.11.2022
Bürgermeister der Stadt Würselen
Morlaixplatz 1
52146 Würselen

Guten Tag sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für den nächsten Ausschuss Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beantragen wir, wie untenstehend einen Verkehrsbericht für die Jahre 2021+2022 (soweit vorhanden) der folgenden Themen beinhalten sollte, gerne auch eine Erweiterung der Parameter.
1. Anzahl Verkehrsunfälle mit Unfallort, wenn möglich mit Auflistung der beteiligten Gruppen z.B. mit Kindern, mit Fußgängern, EScooter, Fahrräder..
Verkehrsüberwachung und Prävention
2.Auswertungen der Geschwindigkeitsmessgeräte Eigentum der Stadt Würselen und deren Massnahmen
Im Mai 2022 hat die Stadt Würselen neue Geschwindigkeitsmessgeräte angeschafft, um valide Zahlen für Maßnahmen, die die Straßen sicherer machen sollen, eigenständig zu ermitteln können,
Wir bitten um Berichterstattung mit Ergebnisse, sowie die daraus resultierenden Maßnahmen.

3. Auswertung der Messungen und Summe /Einnahme der „Bussgelder “ von mobilen und stationären Blitzern im Stadtgebiet Würselen für die Stadt Würselen Jahr 2021 +2022
Dazu interessiert uns auch die Häufigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitungen,u.a. im Vergleich zu unseren
Nachbarkommunen.:

Anzahl der Messtage:
gemessene Fahrzeuge:
festgestellte Überschreitungen:

Beispielhaft haben wir im Internet diesen Bericht:
https://duesseldorf.polizei.nrw/sites/default/files/2022-03/Verkehrsbericht_2021_0.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Benja
Fraktionsvorsitzende
Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Würselen

Haushaltsrede Doppelhaushalt 2023/24

Haushaltsrede Doppelhaushalt 2023/24

27.März 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Herr Strotkötter, Herr Kaiser, verehrte Damen und Herren der Verwaltung, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
wir, die UWG Würselen bedanken uns bei unserem Kämmerer Herr Kaiser, bei den Ämtern und Stabstellen und den –MitarbeiterInnen für die Erstellung des Doppelhaushaltes mit seinem Entwurf und Finanzplanung.
Der digitale Doppelhaushalt hat viel Zeit und Arbeitsaufwand erfordert und auch zu einer zeitlichen Verzögerung geführt, die wir unserem Kämmerer jedoch nachsehen.
Ein durchaus beeindruckendes Werk, welches dennoch kritische Anmerkungen hervorruft. Es ist unbenommen, dass die digitale Darstellung viele Informationen beinhaltet, mit denen Fachleute/ geschulte KommunalpolitikerInnen umgehen können.
Den interessierten BürgerInnen erschließt sich dieses Informationspaket in der Regel nicht, da weder die erforderlichen System- bzw. Fachkenntnisse vorliegen. Ob nun der eine oder andere Betrag/Summe in Ordnung, oder die jeweilige Stellenbesetzung erforderlich und qualitativ richtig ist, ob die Bewertung mittels Kennzahlen oder die Eckdaten gut oder schlecht ist liegt für die Bürgerinnen und Bürger mal eben nicht auf der Hand, was sagt z. B. eine Personalaufwandsquote von rund 25 % aus? Liegen wir hiermit im Vergleich zu anderen Gemeinden mit ähnlichen Leistungsangeboten zu hoch oder sind wir besser? Die verbale Erläuterung bzw. Begründung dieser Werte wäre verständlicher, nachvollziehbarer und schafft somit auch mehr Transparenz.
Denn : Transparenz, transparentes öffentliches Handeln ist die wichtigste Grundlage für die Glaubwürdigkeit von politischem Handeln.
Die CDU in Aachen fordert mehr Transparenz und Beteiligung Thema Haarbachtalbrücke Sperrung A544: die gesamte Öffentlichkeit hätte das Recht alle Unterlagen und Gutachten einzusehen und Panik entsteht, wenn man nicht genügend Transparenz hergestellt.
Bei diesem Thema, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wurden wir sehr enttäuscht. Von ihrem Versprechen in einem persönlichen Gespräch, sich mehr für Transparenz einzusetzen, ist nicht nur nichts geworden, die Situation ist für die Bürgerinnen und Bürger noch undurchsichtiger geworden. Unser Vorschlag ähnlich wie in anderen Kommunen gehandhabt die Vergabevorlagen gemäß GO NRW grundsätzlich im öffentlichen Teil zu beschließen, ggfs. vertrauliche Informationen zu Firmennamen zu schwärzen, aber volle Transparenz zu den Angebotssummen für die BürgerInnen dieser Stadt herzustellen, denn diese müssen alles was der Rat beschließt mittelbar oder unmittelbar bezahlen, wurde nicht weiter verfolgt, wie man so sagt einfach abgebügelt.

Von den Fraktionen im Rat, auch das muss ich betonen, haben wir für unseren Einsatz zu mehr Transparenz bedauerlicherweise keine Unterstützung erhalten, „man“ schweigt.
Es wurde nicht mehr Transparenz geschaffen, es wurde sogar noch undurchsichtiger. Der bis zu ihrer Amtszeit übliche öffentliche TO 3 : Berichterstattung über die in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates gefassten Beschlüsse wurde kommentarlos abgesetzt.
Sie Herr Bürgermeister Niessen bevorzugen inzwischen eine recht eigenwillige Art der Berichterstattung zu den nicht öffentlich getroffenen Beschlüssen, Sie tragen diese am Ende der öffentlichen Sitzung mündlich, unter Anfragen und Mitteilungen, meist schlecht zu verstehen, teilweise nuschelnd und in einer Geschwindigkeit vor, die den Themen nicht angemessen ist. Das ist gegenüber den früheren Ratsperioden ein Abbau von Demokratie, denn Sie nehmen auf diese Weise den Bürgerinnen und Bürger jegliche Möglichkeit, zu nicht öffentlich getroffenen Beschlüssen überhaupt Fragen zu stellen. Aber auch bei diesem Abbau von Demokratie blieben wir als UWG allein, für die anderen Fraktionen ergab sich offensichtlich kein Handlungsdruck.
Liebe KollegInnen des Rates,
unsere diesjährigen Haushaltsberatungen erfolgen in herausfordernden Zeiten: ein verbrecherischer wie verabscheuungswürdiger russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, der unermessliches Leid verursacht, den geglaubten Frieden in Europa zerstört hat, die Angst vor einem Atomkrieg ist präsenter wie nie zuvor.
Menschen müssen ihre Heimat verlassen, suchen Schutz bei uns. Das Amt A 50 mit Amtsleiter Herr Kellenter, sowie u.a. der Förderkreis Asyl und Türöffner leisten eine hervorragende und sehr einfühlsame Arbeit für die Menschen die ihr Heim verloren haben, für Frauen die nicht wissen ob Sie ihre Männer und Söhne jemals wiedersehen. Danke an unsere BürgerInnen, danke an alle, die die Not der Menschen sehen und helfen.
Die Gewerkschaft Verdi und andere Gewerkschaften verkünden Mega Streik und fordern aktuell eine Lohnerhöhung von 10,5 Prozent bzw. mindestens 500 Euro mehr für kommunale Beschäftigte . Unser Kämmerer hat mit 8% kalkuliert.
Zinsen sind gestiegen, Geld zu leihen kostet wieder.
Steigende Baupreise und die hohe Auslastung in der Bauwirtschaft und der anhaltende Fachkräftemangel ergeben Baukosten des Jenseits von Gut und Böse sind. Der Immobilienriese Vonovia stoppt alle für 2023 vorgesehenen Neubauprojekte.
Die Energiekrise und gestörte Lieferketten, die aufzeigen wie selbstverständlich für uns die Präsenz und auch Verschwendung von Ressourcen ist, eine grassierende Inflation, die Wirtschaft wie Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen stellt.

Die Klimakrise ist eine Auswirkung unserer arroganten Vorgehensweise gegenüber unserer Natur und hat in unseren Nachbarstädten innerhalb von wenigen Stunden verheerendes angerichtet. Menschen starben, Menschen wurden obdachlos, Kinder verloren ihre Schule. Unsere so angeblich baufälliges Gebäude Tittelstrasse ist wieder mit Leben, Lachen und Lernen gefüllt, für Eschweiler Kinder.
Damit erinnere ich an die vorgesehen Ziele unseres Klimaschutzkonzepts : Das Stadtgebiet Würselen soll die Klimaneutralität bis 2040 und die klimaneutrale Verwaltung bis 2035, erreichen.
Diese Aufgaben und Herausforderungen, unabhängig von unseren pflichtigen und freiwilligen kommunalen Aufgaben, muss Würselen – ohne darüber Pleite zu gehen, alle erfüllen.
Dies ist gesetzlich festgelegt in der Gemeindeordnung NRW und wir als Entscheidungsträger haben uns daran zu halten:
§ 75 GO NRW – Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.
Die Konsequenz bei Missachtung haben wir schon erlebt und zu spüren bekommen seit dem Jahre 2012, stand folgender Paragraph über unser Stadt
§ 76 GO NRW – Haushaltssicherungskonzept Und mehrfach hieß es , während dieser Zeit, dann kommt und entscheidet der Haushaltskommissar.
Die schweren Zeiten scheinen vorerst vorbei und unser erster Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024, seit 2012 ohne Haushaltssanierungsplan, liegt uns vor zur Beschließung. Wir alle könnten jetzt eigentlich erleichtert sein.
Jedoch hat unsere Kämmerer 3 Hinweise in seiner Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2023/24 übermittelt, die in mir mehr als Unbehagen und Besorgnis hervorrufen und die wir nicht ignorieren dürfen :
● Unser Schuldenstand wird im Jahr 2027 auf bis zu 298 Mio steigen.
●Für das Jahr 2027 ist bereits eine planerische Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 1120 v.H. vorgesehen, da sich jedoch so auch noch kein Ausgleich ergibt, müsste der Hebesatz deutlich höher sein.

● investiven Maßnahmen/Auszahlungen von über 283 Millionen veranlassen den Kämmerer das Haushaltssicherungskonzept zu erwähnen.
Zu unseren Haushaltsberatungen haben wir vom Bund der Steuerzahler Herr Berkenkopf, bei dem wir uns herzlich bedanken, eingeladen.
Der Bund der Steuerzahler ist seit über 70 Jahren die Interessenvertretung für alle Steuerzahler. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und gemeinnützig. Sein Ziel ist es, die Steuern und Abgaben zu senken, Verschwendung zu stoppen, die Staatsverschuldung zurückzufahren und Bürokratie abzubauen.
Somit ist sein eindringlicher Rat an uns, angesichts unserer Haushaltsprognosen:
Wir im Rat müssen folgendes unterscheiden und danach entscheiden
pflichtige Aufgaben und freiwillige Aufgaben
Die UWG sieht freiwillige Investitionen und Projekten die im Doppelhaushalt und den Mittelfristigen Planungen bis 2027 veranschlagt sind, unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen kritisch und sollten teilweise neu betrachten werden:
Zum Beispiel:
• Sanierung Alter Bahnhof
• Stadt als Fördergeber
• Gebäude Friedhof St.Sebastian
• Multifunktions- und Vereinshaus Scherberg
Ob ein Doppelhaushalt auch in Zukunft der richtige Weg ist, werden wir in den nächsten Monaten erkennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhersehbare Ereignisse einen Nachtrags Haushalt erfordern, steigt aufgrund des längeren Planungszeitraums natürlich an.
Die unabhängige Wählergemeinschaft wird diesem Doppelhaushalt zustimmen, jedoch einzelne schon zugestimmte Projekte und Investitionen die im Doppelhaushalt aufgenommen wurden hinterfragen: Können wir uns das leisten?

Die Freiheit ist nicht die Willkür, beliebig zu handeln, sondern die Fähigkeit, vernünftig zu handeln.“ (Rudolf Virchow Nobelpreisträger 1905)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Michaela Benja
Fraktionsvorsitzende

Haushaltsrede Doppelhaushalt 2021/2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Verwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

dies ist meine erste „Haushaltrede“ als Fraktionsvorsitzende der UWG.
Aller Anfang ist schwer, womit fange ich an, vor allem aber, wann höre ich womit auf?
Ich beginne mit einen Dank an unseren Kämmerer, Herrn Alexander Kaiser, für seine offene und aktive Bereitschaft, unsere Fragen im Rahmen der Haushaltsberatung zu beantworten.
Dank auch dem kompletten Team des Fachdienstes 2.1 für die Erstellung des Doppelhaushaltsentwurfes, der Arbeitsaufwand ist deutlich erkennbar.
Wir bedanken uns aber auch beim Bund der Steuerzahler, der uns mit einem Fachmann auf die kritischen Teile des Haushaltes aufmerksam gemacht hat, diese Stunden der Beratung vergingen -wie man so sagt – wie im Fluge.
An diese Beratung knüpfe ich mit meiner Rede an und nehme als Beispiel:
Der Bund der Steuerzahler sieht unser hohes Investitionsaufkommen hinsichtlich der Kontrollierbarkeit sehr kritisch, ab Seite 195 im Gesamtfinanzplan sind die vielen Posten des investiven Bereiches und organisatorischer Natur sehr detailliert aufgelistet.
Genau an dieser Stelle, bei den Baumaßnahmen, mussten wir z. B. bei den Grundschulerweiterungen mit eben diesem Kontrollverlust bei den Baukosten, enorme Beträge, die vom Ansatz bis zur realen Summe teilweise nun das doppelte aufweisen, beschließen.
Prognostizierte Fertigstellungen von Baumaßnahmen weichen ebenfalls enorm von den tatsächlichen Datierungen ab.
Dem will der Kämmerer künftig entgegenwirken, das neu installierte Fördermittelmanagement soll zu einem Bauinvestitionscontrolling weiterentwickelt werden.
Wir unterstützen diese außerordentliche vernünftige und nötige Einrichtung.
So erhoffen wir uns, für die zukünftigen Baumaßnahmen und Projekte wie Gymnasium, Grundschule Mitte, Hauptfeuerwache Würselen , die Konzepte für Broichweiden und Bardenberg mehr Kontrolle, Übersicht und Transparenz in der Kostenentwicklung.
Ein Meilenstein für mich als aktive Stadtverordnete in Würselen ist, dass wir ab dem Jahre 2022 keine Stärkungspaktkommune mehr sein werden, also künftig
„keine Bange mehr“ vor dem „Spar Kommissar“ !

Für mich zählt mit dieser Unabhängigkeit:

„Erst in der Freiheit erhält die Verantwortung ihre volle Bedeutung“ (Unbekannt)

Für die Zukunft müssen wir uns, um nicht wieder ein finanzielles Dilemma zu erleben, gemeinsam für eine effektive Aufgaben- und Zielerfüllungen einsetzten. Dabei gilt es auch, den Anspruch einer Generationsgerechtigkeit im Auge zu behalten.

Das „NKF- COVID-19- Isolierungsgesetz“ z. B. ist nach meiner Auffassung nicht als generationsgerecht zu bezeichnen.
Die Kommunen müssen derzeitig, die durch die Pandemie verursachten Haushaltsbelastungen tabellarisch separat erfassen und getrennt ausweisen, faktisch entsteht damit ein Schattenhaushalt.
Diese Belastungen – bei uns in Würselen bis jetzt ca. 30,3 Millionen – werden als außerordentliches Ergebnis dargestellt. So sieht der kommunale Haushalt trügerisch gut und ausgeglichen aus. Allerdings sind diese Belastungen ab dem Jahre 2025 längerfristig, längstens über 50 (!) Jahre abzuschreiben,
Das Land NRW hat sich so per Gesetz mit Hilfe dieser Buchhaltungsschliche/Trick bei unseren Kindern und Enkeln bedient.
Des Weiteren hat der Kämmerer vorgeschlagen, den Betrag der Liquiditätskredite von ursprünglich 50 Millionen auf neu 70 Millionen zu erhöhen. Das ist aktuell leider notwendig, für die Haushaltssicherung allerdings doch riskant.
Kassenkredite sind im Grunde und müssen auch künftig lediglich kurzfristige Lösungen zur Sicherung der Liquidität bleiben.
Wir bleiben kritisch und werden die Finanzsituation intensiv begleiten, wenn nötig mit einer öffentlich wirksamen Maßnahme.
2012 z. B. haben wir als UWG eine Schuldenuhr gegen den Willen des damaligen Bürgermeisters auf der Kaiserstraße installieren lassen. Diese hat die Summe aktualisiert und so für die Würselener die finanzielle Situation sichtbar gemacht.
Was noch?
Nicht nur wegen der durch Corona eingeschränkten Reisemöglichkeiten, der daraus folgenden intensiveren Erschließung des Nahbereiches, haben wir uns im vergangenen Jahr für die Wiederherstellung der Grillhütten im Stadtgarten und Stadtwald inklusive des angrenzenden Spielplatzes für unsere Kinder eingesetzt.
Unser Antrag wurde beschlossen und ist im Haushalt budgetiert. Es stehen für das Jahr 2021 50.000 Euro und für 2022 50.000 für diese Projekte zur Verfügung.
Die KAG Beiträge, eine für uns als UWG nach wie vor ungerechte Verfahrensweise und damit ein in naher Zukunft abzuschaffendes Thema. Der UWG-Antrag vom 17.06.2019, die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Entlastung der Beitragspflichtigen, wurde leider abgelehnt.
Wir bleiben jedoch dran und werden bei jeder Maßnahme, die Beiträge für die Anwohner mit sich ziehen, eine Minimalisierung der Kosten beantragen.
Die Förderung Benachteiligter und sozial schwacher Menschen in unserer Stadt ist für uns ein weiteres wichtigstes Thema.
Dazu gehören auch die leider von den jeweiligen Ratsmehrheiten abgelehnten UWG-Anträge von 2013 und 2018, mit denen wir gern eine feste Quote für geförderten Wohnungsbau festgelegt hätten.
Das Kinkartz-Gelände in Broichweiden, dieses großartige Bauprojekt weist diese gewünschten Rahmenbeding auf:
30% geförderter Wohnungsbau in unterschiedlichen Wohnungsgrößen.
Ein weiteres großes Baugebiet, das Singergelände, bleibt wohl noch länger ein ewiges Trauerspiel. Durch dieses, seit 10 Jahren brachliegendes Gelände, entgehen uns so ganz nebenbei, Jahr für Jahr auch sehr gut für soziale Aufgaben verwendbare höhere Steuereinnahmen.

Erfreulich dagegen:
Ohne Steuererhöhung konnten wir gemeinsam mit der Koalition Eltern entlasten, indem die Einkommensgrenzen für Beiträge jeglicher Betreuungsformen angehoben wurden, ohne damit andere Familien zu belasten.
Ein weiteres Thema, der Klimaschutz stellt auch uns in Würselen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen.
Duffesheide z.B., die ewige Ausgleichsfläche ist für uns wirklich nur noch 2. Wahl. Wir wollen – wie zuletzt in Broichweiden – die Bäume möglichst an Ort und Stelle retten, auch wenn dazu Planungen geändert werden müssen und dies vielleicht zusätzliche Kosten verursacht.
Ohne finanzielle Kosten kann Klimaschutz nicht funktionieren.
Das erste Klimaschutzkonzept für Würselen wurde bereits 2010 erstellt. Seit dem Abgang des 1. Klimaschutzmanagers 2015, also bald 6 Jahre, hatten wir nicht den Eindruck, dass der Klimaschutz den gebotenen oder wünschenswerten Stellenwert bei den Entscheidungen erhält. Wir wollen nicht alle Aktivitäten negieren, aber wir haben zum Klimaschutz mit dem Ende 2020 eingestellten neuen Klimaschutzmanagers einige Erwartungen für die kommenden Jahre.
Ob die im Haushalt für Maßnahmen und Projekte recht undifferenziert budgetierten 50.000. Euro im Jahr zu echten neuen Anstrengungen führen, wir werden es – kritisch -begleiten.
Es werden, was den Haushalt betrifft, ganz sicher 2 sehr spannende Jahre mit vielen Aufgaben und Vorhaben. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind da Klimaschutz, Digitalisierung, Perspektiven für Vereine, Flughafen Merzbrück, Konzepte der Stadteile, Neubau/Umbau nahezu der gesamten Schullandschaft zu nennen.
Eingangs habe ich die offene Informationsbereitschaft des Kämmerers gelobt, wir sind auch im Gespräch mit ihm, den Haushalt der Stadt künftig den Bürgerinnen und Bürger näher zu bringen, Arbeitsbegriff „Bürgerhaushalt“. Wir freuen uns schon auf die Ausgestaltung. Transparenz an dieser Stelle, aber künftig auch für weitere Themen, wie Sie in meinem Beitrag sicherlich registriert haben.
Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht vor, dass Beratungen und Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich zu erfolgen haben, Ausnahmen sind eigentlich nur vorgesehen, wenn das öffentliche Wohl gefährdet oder die Belange Einzelner betroffen sind.
Eine rechtlich tragfähige und verständliche Begründung, warum z. B. die Vergabe von Aufträgen meistens, nichtöffentlich erfolgen muss, liegt nicht vor.
Wir wollen nicht nur Haushaltstransparenz, wir wollen die vom Gesetzgeber gewollte maximale Öffentlichkeit, damit der Bürger sein demokratisches Recht durchführen und die Entscheidungen seiner gewählten Vertreter nachvollziehen kann
Zum Schluss:
Vielen Dank auch an die Ratskolleginnen und -kollegen für den gemeinsamen guten Start in die neue Legislaturperiode.
Dank auch an alle, die mithelfen, die Corona-Pandemie zu meistern.
Unsere mittelgroße kreisangehörige Stadt Würselen, unsere Stadt der Kinder, wächst, und wir als Unabhängige Wählergemeinschaft sind stolz darauf und voller Engagement, die Entwicklung und den Fortschritt mit gestalten zu können.

Wer mitgestalten will muss auch Mitverantwortung bei der Finanzierung übernehmen.
Die UWG stimmt dem Doppelhaushalt 2021/2022 zu

Michaela Benja Würselen 13.04.2021
Fraktionsvorsitzende
Unabhängige Wählergemeinschaft Würselen

Revitalisierung des ehemaligen Kinkartz-Geländes in Würselen-Broichweiden

 

Liebe Würselener Bürgerinnen und Bürger,

das ehemalige Kinkartzgelände wird nicht dasselbe Schicksal erleiden wie das Singergelände in Würselen Mitte, wo hochwertiges Gebiet bereits jahrelang brachliegt, fehlender Einigungswille der Verantwortlichen ausgearbeitete Entwürfe bis heute nutzlos gemacht hat.

Eure Unabhängige Wählergemeinschaft hat hier ein paar interessante Daten und Informationen

zusammengestellt: 

Hier ein Auszug  aus der im TOP 8 Ratssitzung 23.03.2021 beratenen Auslobung zur

 

Revitalisierung des ehemaligen Kinkartz-Geländes in Würselen-Broichweiden

(Anmerkung: komplette Information nachzulesen im Allrissder Stadt Würselen)

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen lobt gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kultur, Bauen und Gleichstellung den diesjährigen Landeswettbewerb aus.

Landeswettbewerb 2021 Broichweiden Nachhaltig Wohnen mit Holz im Quartier Lambertz

Städtebauliche Aufgabenstellung für das Wettbewerbsgebiet

Die Heterogenität der zukünftigen Bewohner/ – innen soll sich auch in den Freibereichen in Form von Spielflächen, Ruhe- und Bewegungszonen für unterschiedliche kulturelle und soziale Ansprüche wiederfinden.

Das neue Quartier soll die zukünftigen Bewohner und Bewohnerinnen zusammenführen und gleichzeitig auch Vernetzungen in die bestehenden Nachbarschaften ermöglichen. Ein wichtiges Kriterium hierzu ist die Planung eines qualitätsvollen Quartiersplatzes mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten.

Die „neue Mitte“ des Quartiers kann z.B. durch Gemeinschaftsräume oder auch einen Nachbarschaftstreffpunkt / -Café aufgewertet werden.

Wohnungsbezogene Rahmenbedingungen

Das neu zu schaffende Wohnungsangebot soll für unterschiedliche Einkommens- und Zielgruppen(Singles, Alleinerziehende, größere Familien, ältere Menschen etc.). entwickelt werden.

Dabei ist der Bedarf der Stadt Würselen in folgenden Segmenten festgestellt:

80% Geschosswohnungsbau; 20 % Einfamilienhäuser (Reihenhäuser, Doppelhäuser)

30% geförderter Wohnungsbau in unterschiedlichen Wohnungsgrößen, bezogen auf die Anzahl der Wohneinheiten. Zur Förderung gemischter Wohnquartiere sind die geförderten Wohnungen / Einfamilienhäuser über das gesamte Quartier zu verteilen.

Für eine qualitätsvolle Adressbildung werden in der Regel je Mehrfamilienhaus nicht mehr als12 Wohneinheiten gewünscht.

Für die Integration besonderer Zielgruppen sowie für die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen sollen auch Gruppenwohnungen angedacht werden.

Bei der Planung der unterschiedlichen Wohnungs- und Gebäudetypologien ist die Planung von Keller- / Abstellflächen zu berücksichtigen. Dabei sind z.B. auch Abstellflächen auf den Geschossebenen denkbar.

Beraterin des Preisgerichtes zu o.g. Landeswettbewerb

Für eure Unabhängigen Wählergemeinschaft : Michaela Benja

UWG fordert transparente, nachvollziehbare Politik und Entscheidungen

Wir fordern transparente, nachvollziehbare Politik und Entscheidungen

Wir haben den Eindruck, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz bei den Beschlüssen des Rates der Stadt schon länger nicht mehr Handlungsmaxime ist. Mit den Begriffen Aufträge, Ausschreibung, Verträge usw. hat sich in Würselen u. E. zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger eine sehr intransparente Entscheidungsweise eingebürgert.

Die Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sind nach § 48 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) im Abs. 2 öffentlich und wenn man den juristischen Kommentaren folgt gilt dieses grundsätzlich!

Gemeindeordnung NRW §48: Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen

(2) Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden.

§ 48 GO NRW zeigt für den Ausschluss der Öffentlichkeit keinerlei konkrete Sachverhalte auf, als Voraussetzung wird allgemein auf die unbestimmten Rechtsbegriffe „das öffentliche Wohl“ und „berechtigte Interessen Einzelner“ verwiesen. Von der Möglichkeit in Satz 2, dass per Geschäftsordnung die Öffentlichkeit für Angelegenheiten ausgeschlossen werden kann, hat man in der Geschäftsordnung des Rates Würselen sehr konkret Gebrauch gemacht:

Im § 6 Abs 2 steht:

„Für folgende Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen:

a) Personalangelegenheiten,

b) Liegenschaftsangelegenheiten,

c) interne Planungsabsichten für städt. Objekte, die sich auf Grundstückswerte auswirken,

d) Auftragsvergaben,

e) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten,

f) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung,

g) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des im allgemeinen Berichtsband (§ 101 Abs. 3 GO) enthaltenen Prüfungsergebnisses (§ 94 Abs. 1 GO).Prüfungsergebnisses.

Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. „

Dieser im letzten Satz formulierte Prüfauftrag muss nachvollziehbar durchgeführt werden, daher war

Unser Antrag an den Bürgermeister der Stadt Würselen Roger Nießen

1. Ab sofort ist bei jedem zur nichtöffentlichen Beratung vorgesehenen Sachverhalt nachvollziehbar zu prüfen und mitzuteilen, ob und wodurch der Ausschluss der Öffentlichkeit entgegen der Vorgabe des § 48 GO NRW gerechtfertigt ist.

2. Die Geschäftsordnung des Rates grundsätzlich, speziell jedoch mit Blick auf den § 6 einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird, damit die Kompatibilität mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung NRW sichergestellt wird.

 

Ein erstes erfreuliches Ergebnis unseres Antrages ist die zeitnahe verständliche Pressemitteilung über den nicht öffentlichen TOP N2 Rat 23.03.2021: Beschaffung eines Kleineinsatzfahrzeuges für die Feuerwehr

Aktive direkte Information für unsere Bürger*innen,

dafür setzen wir uns ein

 

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