Aus dem Protokoll zur Ratssitzung v. 18.06.2009
..Herr Schaefer verwies auf Widersprüche zwischen den Ausführungen im Antrag der UWG und der Darstellung in der Sitzungsvorlage des Kreisbauausschusses zu diesem Thema, die noch weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich machten.
Nach heutigen Erkenntnissen stelle sich die Historie so dar, dass der fragliche Weg 1933 im Rahmen des "Umlegungsverfahrens Broich-B 158" als reiner Wirtschaftsweg für den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr gewidmet worden sei.
Nachdem er Anfang 2000 auf Kosten des Landesbetriebes Straßenbau NRW ausgebaut und damit auch für Radfahrer und Fußgänger attraktiv wurde, sei er in den Radwegeplan des Kreises aufgenommen worden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sei jedoch zu keinem Zeitpunkt die damalige Widmung in einem förmlichen Verfahren nach Straßen- und Wegerecht NRW "aufgestuft" worden, was mit Sicherheit auf den Widerstand der Luftaufsichtsbehörde und des Flugplatzbetreibers gestoßen wäre. Unter wegerechtlichen Gesichtspunkten sei deshalb die heutige Nutzung dieser Straße durch Radfahrer nicht rechtmäßig.
Was die von der UWG angesprochenen Kosten für die Umleitungsstrecke betreffe, habe die Stadt hier lediglich die Aufwendungen für die Sperrmaßnahmen i.H.v. ca. 1000 € getragen, nicht jedoch die Ausschilderungskosten und die Ertüchtigungsaufwendungen für die neue Strecke.