UWG Würselen Unabhängige Wählergemeinschaft

 


UWG-Fraktion Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Fraktionsvorsitzender Walter Quadflieg

 

 

 

An den

 

Bürgermeister der Stadt Würselen

 

Herrn W. Breuer UWG-Fraktion

Morlaixplatz 1

52146 Würselen 

 

 

 

Betr: Sitzung des Rates der Stadt Würselen, am 18. 06. 2009

 

hier: Antrag zur Öffnung des ausgewiesenen Radweges Merzbrück

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 Die UWG-Stadtratsfraktion stellt zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Würselen den nachfolgenden Antrag und den eventuellen Folgeantrag zur Beratung und Beschlußfassung.

  

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Aufhebung der Wegsperrung des als Radweg ausgewiesenen Wirtschaftsweges entlang des Verkehrslandeplatzes Merzbrück.

 

  

Begründung

 

In der Ausgabe der Aachener Zeitung vom 17.04.2009 wird über die Sperrung des

Rad- und Wanderweges entlang des Verkehrslandesplatzes Merzbrück für den Fußgänger- und Radverkehr berichtet.

Begründet wird diese Sperrung vom Geschäftsführer der FAM, Herrn Zink mit der mangelnden Sicherheit der angesprochenen Weg benutzer. Herr Zink räumt unumwunden ein, dass Piloten an der Grenze des  Verkehrslandeplatzes oftmals nicht die vorgeschriebene Mindestflughöhe von 15 Meter einhalten. Dieser Zustand (Fehlverhalten der Piloten) habe dann zur Sperrung des als Rad- und Wanderweg ausgewiesenen Wirtschaftsweges geführt.

 

Offenbar wird der landwirtschaftliche Verkehr aber nicht durch zu tief fliegende Maschinen gefährdet, da dieser weiterhin erlaubt ist.

 

Es kann nicht sein, dass illegales Verhalten von Flugzeugführern dazu führt, dass ein stark frequentierter und offiziell ausgewiesener Rad- und Wanderweg gesperrt wird. Durch die Sperrung wird das Fehlverhalten der Piloten nicht legitimiert.

 

Wie nun in Erfahrung gebracht wurde, ist mit der Wegsperrung die bis dato bestehende Mindestflughöhe von 15 m auf 10 m reduziert worden. Auch nun ist der landwirtschaftliche Verkehr noch erlaubt, da hier eine Gefährdung weiterhin ausgeschlossen wird.

Durch die gesamte Angelegenheit, einschließlich Änderung der Mindestflughöhe wird offenkundig, dass hier dem Verkehrslandeplatz mit seinen vielen Sportpiloten eindeutig Privilegien zu Lasten der Bevölkerung eingeräumt werden.

 

Weiter wurde bei einem Gespräch mit der Flugaufsicht von dem dortigen SB mitgeteilt, dass die Wegsperrung nicht von der Flugaufsicht, sondern von der FAM ausgegangen ist und die Flugaufsicht erst auf einen gezielten Antrag der FAM reagiert hat.

Verursacher für die Wegsperrung ist somit die FAM und nicht, wie behördlich erklärt, die Flugaufsicht. Die UWG Fraktion erkennt keine Gefährdung des Fußgänger und Radfahrverkehres. Auch sind ihr keinerlei entsprechende Unfälle in der Vergangenheit bekannt.

Wenn die Sperrung des Weges weiterhin wegen einer behördlich erkannten Gefährdung Bestand haben sollte, so bedarf es dann auch der Sperrung für den landwirtschaftlichen Verkehr, also einer Vollsperrung.

 

Weiterhin ist nicht nachvollziehbar, dass die Würselener Allgemeinheit die Kosten des Alternativradweges zu tragen hat. Diese Kosten sind nach dem Verursacherprinzip der FAM in Rechnung zu stellen. Sollte der Antrag Ablehnung finden, stellt die UWG Fraktion daher den nachfolgenden Folgeantrag:

  

Der Rat der Stadt Würselen stellt fest, dass die Kosten für die Verlegung des Rad- und Wanderwegs westlich des Flugplatzgeländes nach dem Verursacherprinzip von der FAM, als Betreiber der Verkehrslandeplatzes zu tragen sind.

  

Begründung:

Die Begründung ergibt sich aus der o.. a.. Mitteilung der Flugaufsicht der BR Düsseldorf.

 

 

 

 

im Auftrag der Fraktion:

 

 

G. Maaßen

Stadtverordneter

 

 

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