UWG-Vorschlag zur Haushaltssanierung 4

Die nachfolgenden Punkte sind dem von der KDW vorgelegten HSK-Maßnahmen-katalog entnommen und werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Handreinigung privater Gehwegflächen im Innenstadtbereich (lfd. Nr. 1)

 

Die Erhebung einer Gebühr wird befürwortet für den Fall, dass Eigentümer bzw. Nutzer die Reinigung nicht selbst durchführt.

 

Bereich Bestattungswesen

a) Der Anteil Öffentl. Grün soll angepasst werden (Lfd. Nr. 8)

Aufgrund der höheren Flächenanteile für anonyme Beisetzungen sollen diese Flächen aus

dem Öffentlichen Grün herausgenommen werden und vollständig in die

Bestattungsgebühren eingerechnet werden.

b) Kosten für Sargträger bzw. Urnenträger

Die Überführung von Särgen oder Urnen soll von der Leichenhalle zum Grab soll vollständig als Leistung städtischer Bediensteter entfallen.

Eine Übernahme durch Freunde, Familienmitglieder oder Kräfte des Beerdigungsinstituts ist vorzusehen.

 

Beschilderung bei Straßenfesten und Großveranstaltungen (Lfd. Nr. 11)

 

Großveranstaltungen privater Ausrichter sollen die entsprechenden Kosten tragen.

Bei allg. Brauchtumsveranstaltungen darf das Brauchtum nicht zugrunde gehen!

Für Verursacher von Verschmutzungen – wie z. B. Karnevalszug – kann ein strenger Verhaltenskodex vorbeugend Abhilfe schaffen.

 

Pflege von Baumscheiben durch Bürger (Lfd. Nr. 12 )

 

Die Anwohner von Baumscheiben und Kleingrünflächen sollen ermuntert und motiviert werden, Patenschaften zur Pflege zu übernehmen.

Motivation ist nur zu wecken, wenn der Bürger sich mehr mit seiner Stadt identifizieren kann.

 

Städt. Grillplätze (Lfd. Nr. 13)

 

Die Schließung des Grillplatzes im Stadtgarten kann von uns mit getragen werden.

Ob damit Vandalismusschäden und Verschmutzungen reduziert werden, ist eine offene Frage, auch das Gegenteil könnte eintreten.

 

Die weiteren HSK-Maßnahmen der KDW finden im Wesentlichen unsere Zustimmung.

 

Es bleibt jedoch zu bedenken, dass der gesamt-städtische Haushalt nicht gebessert wird, wenn Leistungen aus dem Eigenbetrieb KDW in die Hand städtischer Bediensteter verlagert werden.

 

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